ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

daCarboAG

www.dacarbo.ch

Lachen, 10. Dezember 2019

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

1. ALLGEMEINES

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und/oder Kauf- und Lieferverträge zwischen der daCarbo AG als Verkäufer und dem Kunden als Käufer. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf unserer Website www.dacarbo.ch veröffentlicht.

1.2 Die daCarbo AG hat ihren Sitz in Beulweg 58, 8853 Lachen, Schweiz.

1.3 Der Kunde: die natürliche (oder juristische) Person in ihrer Funktion als Käufer und Abnehmer der von der daCarbo AG hergestellten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen.

1.4 Der Vertrag: der Vertrag über den Kauf und die Lieferung und/oder Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen zwischen der daCarbo AG als Verkäufer und dem Kunden als Käufer.

1.5 Änderungen des Vertrages sind nur gültig, wenn sie von der daCarbo AG schriftlich bestätigt werden.

Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen als diejenigen der daCarbo AG finden keine Anwendung. Mit der Auftragserteilung akzeptieren Sie die vorliegende Vereinbarung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. ANGEBOTE / BESTELLUNGEN / VEREINBARUNG / PREISE

2.1 Alle Angebote, die von oder im Namen der daCarbo AG mündlich oder im Internet, in Zeitungen und/oder Wochenzeitungen, Zeitschriften, Bekanntmachungen, Briefen, Faxen und E‑Mails und/oder Preisofferten abgegeben werden, sind frei von Verpflichtungen. Sie stellen jedoch stets eine Einladung zur Aufnahme von Verhandlungen dar, die für die daCarbo AG in keiner Weise bindend ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2.2 Angebote und Preisangaben basieren auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten. Die daCarbo AG ist berechtigt, von der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten auszugehen.

2.3 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der daCarbo AG kommt zustande, sobald die daCarbo AG die vom Kunden per E‑Mail oder auf unserer Website aufgegebene Bestellung per E‑Mail bestätigt hat.

2.4 Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung, welcher Art auch immer, die mündlich oder schriftlich durch oder im Namen des Käufers vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen, als man zum Zeitpunkt der Erstellung eines Kostenvoranschlags berücksichtigen konnte, können dem Kunden von der daCarbo AG zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

2.5 Die Preise sind in der angegebenen Währung zu lesen und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Website www.dacarbo.ch verwendet die Cookie-Technologie, um den Website-Besuchern Produktpreise anzuzeigen, die auf dem IP-Standort des Website-Besuchers basieren, der als Schlüsselindikator für das Versanddestinationsland verwendet wird. Die Produkte werden in einer von der daCarbo AG festgelegten Währung in Rechnung gestellt.

2.6 Die daCarbo AG ist berechtigt, preiserhöhende Faktoren wie staatliche Importzölle, Abgaben, Steuern, Zuschläge sowie Versicherungs- und Frachtraten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

 

3. ZAHLUNG

3.1 Wenn Sie eine Bestellung aufgegeben haben, erhalten Sie so schnell wie möglich eine Bestätigung per E‑Mail mit einer Übersicht über Ihre Bestellung und die Gesamtkosten.

3.2 Jede Bestellung wird erst ausgeliefert, wenn die entsprechende Zahlung eingegangen ist, d.h. wenn der vom Käufer geschuldete Betrag auf dem Bankkonto der daCarbo AG gutgeschrieben wurde. Sie können per Überweisung auf unser Bankkonto bezahlen.

3.3 Die Zahlung muss innerhalb von 10 Tagen nach der Bestätigung gemäss Ziffer 1 des vorliegenden Artikels in voller Höhe erfolgen. Die daCarbo AG sendet Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung eine Bestätigung per E‑Mail.

3.4 Wird der Kaufpreis nicht innerhalb von 10 Tagen vollumfänglich bezahlt, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. In diesem Moment werden alle offenen Rechnungen der daCarbo AG sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.5 Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde der daCarbo AG auf den gesamten geschuldeten Betrag einen Verzugszins von 1.5% pro Monat.

3.6 Muss die daCarbo AG die Dienste eines Inkassobüros oder eines externen Rechtsbeistandes in Anspruch nehmen, weil der Kunde seiner Zahlungspflicht gemäss Artikel 3 Absatz 3 nicht nachkommt, so gehen die der daCarbo AG diesbezüglich entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden, weil der Kunde seinen Verpflichtungen gemäss Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.

 

4. EIGENTUMSVORBEHALT

4.1 Die daCarbo AG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber der daCarbo AG aus den betreffenden Geschäften, den vorangegangenen Geschäften und den Folgegeschäften erfüllt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde verpflichtet, die von der daCarbo AG gelieferten Produkte getrennt von anderen Produkten, die deutlich als Eigentum der daCarbo AG gekennzeichnet sind, zu lagern und ordnungsgemäss zu versichern.

4.2 Kommt der Kunde einer der Verpflichtungen gemäss Art. 4 Abs. 1 gegenüber der daCarbo AG nicht nach oder besteht die begründete Befürchtung, dass der Kunde den vorgenannten Verpflichtungen nicht nachkommen wird, so ist die daCarbo AG berechtigt, die gelieferten Produkte ohne Inverzugsetzung sofort zurückzunehmen, unabhängig davon, wo sie gelagert sind. Die Kosten der Rücknahme gehen zu Lasten des Kunden.

4.3 Solange die vorgenannten Forderungen nicht beglichen sind, darf der Besteller weder über die betreffenden Produkte verfügen noch ein Pfandrecht oder ein besitzloses Pfandrecht an diesen Produkten begründen.

5. LIEFERUNG UND TRANSPORT

5.1 Die Bestellung wird innerhalb von 5 bis 180 Tagen nach Eingang der entsprechenden Zahlung versandt.

5.2 Diese Frist kann länger sein, wenn das bestellte Produkt nicht vorrätig ist. Die daCarbo AG wird den Käufer nach Bezahlung mit dem voraussichtlichen Liefertermin kontaktieren.

5.3 Muss ein Produkt nach vom Kunden schriftlich vorgegebenen, vom Standard abweichenden Spezifikationen hergestellt werden, gilt die im konkreten Fall vereinbarte Lieferfrist.

5.4 Die angegebenen Lieferfristen gelten annähernd und sind keine Fristen, die unter Androhung von Rechtsverlusten einzuhalten sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5.5 Die daCarbo AG bietet Kunden bei Bestellungen ab einem Mindestbestellwert von USD 500.00 weltweit versandkostenfreien Versand an. Die Kosten für den Transport innerhalb und ausserhalb der Schweiz gehen zu Lasten der daCarbo AG. daCarbo AG behält sich das Recht vor, den kostenlosen Versand zu verweigern, wenn die geschätzten Kosten für den Versand in das Zielland 10% des Warenwertes übersteigen. In diesem Fall wird die daCarbo AG mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und die Versandbedingungen aushandeln und/oder die Stornierung der Bestellung anbieten. Alle Produkte werden mit den Dienstleistungen eines professionellen Transportunternehmens versandt. Der Versand ausserhalb der Schweiz erfolgt nur gemäss den Regeln und Bedingungen des Transportunternehmens. daCarbo AG ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen des Transportunternehmens.

5.6 Die daCarbo AG bestimmt die Transportart, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. Alle Transporte sind durch die vom Transportunternehmen abgeschlossene Standardversicherung versichert. Verlangt der Kunde eine höhere Versicherung als die Standardversicherung, gehen die entsprechenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Die in den Bedingungen des Transportunternehmens enthaltenen Bestimmungen können die Bestimmungen dieses Abschnitts nicht beeinträchtigen.

5.7 Die daCarbo AG versendet entweder DDP (Delivered Duty Paid) oder DAP (Delivered At Place), je nach Adresslage des Lieferlandes. Die daCarbo AG als solche wird auf der Rechnung vor der Zahlung erklären, ob die Einfuhr- oder Zollkosten von der daCarbo AG übernommen werden oder ob der Besteller die Einfuhr- und Zollkosten als Folgekosten übernehmen muss, die vom Transportunternehmen vor der Lieferung in Rechnung gestellt werden.

6. UMTAUSCH / RÜCKGABE

6.1 Wurde ein falsches oder beschädigtes Produkt geliefert, nimmt die daCarbo AG dieses Produkt auf eigene Rechnung zurück und liefert ein Ersatzprodukt an den Käufer, sofern die Bedingungen gemäss Ziffer 4 dieses Artikels erfüllt sind.

6.2 Tritt ein in Artikel 6 Absatz 1 genanntes Ereignis ein: a. Produkte können nur umgetauscht werden, wenn sie (wieder) in der Originalverpackung verpackt sind; b. Produkte können nur umgetauscht werden, wenn sie sich im gleichen Zustand befinden, wie sie bei der Lieferung waren.

7. HÖHERE GEWALT

7.1 Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Einhaltung der Vereinbarung verhindern und die nicht der daCarbo AG zuzurechnen sind.

7.2 Unter höherer Gewalt sind in jedem Fall, aber nicht ausschliesslich, zu verstehen: Arbeitskampf, Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Probleme bei Lieferanten / Transport / Produktion, Wechselkursschwankungen, staatliche oder behördliche Massnahmen, Unruhen, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden und sonstige industrielle Turbulenzen bei der daCarbo AG und/oder ihren Lieferanten sowie Vertragsbruch seitens der Lieferanten der daCarbo AG.

7.3 Im Falle höherer Gewalt ist die daCarbo AG berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten (teilweise) aufzulösen, ohne dem Kunden diesbezüglich Schadenersatz leisten zu müssen.

7.4 Dauern die Umstände Höherer Gewalt länger als sechs Monate an oder hat sich herausgestellt, dass die Umstände Höherer Gewalt länger als sechs Monate andauern werden, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag (teilweise) aufzulösen. Auch in diesem Fall ist die daCarbo  AG nicht verpflichtet, dem Kunden Schadenersatz zu leisten.

8. BESCHWERDEN

8.1 Alle von daCarbo AG gelieferten Produkte sind vor dem Versand auf ihre Qualität zu prüfen.

8.2 Beanstandungen von sichtbaren Mängeln an gelieferten Produkten sind der daCarbo AG per E‑Mail zu melden, sobald sie festgestellt werden, in jedem Fall aber innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt.

8.3 Mängel an einem Teil der gelieferten Waren geben dem Käufer nicht das Recht, die gesamte gelieferte Sendung zurückzuweisen.

 

9. HAFTUNG

9.1 Die daCarbo AG haftet nicht für den dem Kunden entstandenen Schaden, es sei denn, der Schaden ist die Folge von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der daCarbo AG.

 

9.2 Die daCarbo AG haftet in keinem Fall für Handelsschäden, Verzugsschäden, entgangenen Gewinn oder Stagnationsschäden oder für sonstige Folgeschäden des Kunden.

9.3 Die Haftung für Schäden ist ausdrücklich beschränkt auf den Rechnungsbetrag exklusive Zölle und Steuern für die Lieferung, die den Schadenersatzanspruch begründet hat.

9.4 Jede weitere Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

10.1 Die daCarbo AG ist berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten und ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, wenn der Kunde Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt bekommen hat, wenn der Kunde in Konkurs gegangen ist oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder wenn (ein Teil) der im Eigentum des Kunden stehenden Produkte gepfändet wurde.

 

10.2 Im Falle der Vertragsauflösung gemäss Art. 11 Abs. 1 ist die daCarbo AG berechtigt, vom Kunden eine Entschädigung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die Erfüllung des Vertrages zu verlangen.

10.3 Die daCarbo AG kann sich gegenüber dem Kunden mit einer schriftlichen Erklärung auf die vorgenannte Auflösung berufen.

10.4 Der Kunde kann sich nicht rückwirkend auf die Vertragsauflösung berufen.

 

11. GEISTIGES EIGENTUM

11.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an den bestellten und gelieferten Produkten verbleiben weiterhin bei der daCarbo AG, auch wenn ein Produkt nach den Anweisungen des Käufers oder nach seinen Spezifikationen hergestellt wurde.

 

11.2 Sämtliche Bilder auf der Website www.dacarbo.ch sind Eigentum der daCarbo AG oder von ihr lizenziert und dürfen ohne entsprechende Zustimmung der daCarbo AG weder verwendet noch kopiert werden. Dasselbe gilt für alle Texte auf dieser Website.

 

12. 2 JAHRE GARANTIE

12.1 Die von der daCarbo AG zu liefernden Waren müssen den üblichen Anforderungen und Standards entsprechen, die im Zeitpunkt der Lieferung an sie gestellt werden können.

12.2 Die daCarbo AG gewährleistet die Zuverlässigkeit der von ihr gelieferten Produkte sowie die Qualität des zu ihrer Herstellung verwendeten Materials, soweit diese Produkte sichtbare Mängel aufweisen, hinsichtlich derer der Kunde nachweist, dass sie innerhalb von zwei (2) Jahren ab Kauf aufgetreten sind.

12.3 Die daCarbo AG behebt die Mängel, die unter die Garantie gemäss Artikel 12 Absatz 2 fallen, entweder durch Reparatur oder Ersatz der fehlerhaften Komponente, dies alles im Betrieb der daCarbo AG oder nicht, oder durch Versand einer Komponente zum Ersatz der fehlerhaften Komponente. der daCarbo AG steht es frei, sich für Reparatur oder Ersatz zu entscheiden. Alle Kosten, die über die alleinige Verpflichtung der daCarbo AG gemäss diesem Abschnitt hinausgehen, gehen zu Lasten des Kunden.

12.4 Von der Garantie ausgeschlossen sind in jedem Fall (Mängel, die ganz oder teilweise die Folge sind von): normale Abnützung, Montage / Installation oder Reparatur durch Dritte, vom Kunden vorgenommene Anpassungen, unsachgemässe Verwendung, Aussetzen der Produkte an extremen Temperaturen oder Feuchtigkeitsgraden, mutwillige Beschädigung oder sonstige Schäden infolge (unsachgemässer) Verwendung von Zubehör.

12.5 Der Kunde hat der daCarbo AG Mängel an gelieferten Produkten so rasch als möglich nach deren Entdeckung, in jedem Fall aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich mitzuteilen. Bei Überschreitung der Garantiefrist erlischt die Möglichkeit, sich gegenüber der daCarbo AG auf die Garantie zu berufen.

12.6 Die daCarbo AG übernimmt keine Garantie für die von der daCarbo AG durchgeführten Recherchen, Beratungen und ähnlichen Tätigkeiten auf der Ebene der Bereitstellung von Dienstleistungen.

12.7 Mängel oder sonstige Schäden, die auf fahrlässige oder unsachgemässe Behandlung der Ware, unsachgemässen Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen an den Originalteilen durch den Kunden oder einen nicht von der daCarbo AG beauftragten Dritten zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung der daCarbo AG. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind auch Abnutzungserscheinungen, die auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind.

13. STREITIGKEITEN UND DAS ZUSTÄNDIGE GERICHT

13.1 Auf alle Vereinbarungen, auf die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, findet Schweizer Recht Anwendung.

13.2 Alle Streitigkeiten (einschliesslich solcher, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden), die sich auf die zwischen der daCarbo AG und dem Kunden abgeschlossene(n) Vereinbarung(en) beziehen oder daraus resultieren, werden vom Gericht des Bezirks, in dem die daCarbo AG ihren Sitz hat, entschieden, es sei denn, die daCarbo AG entscheidet sich für die Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

 

14. SCHLUSSBESTIMMUNG

14.1 Wenn und soweit ein Teil und/oder eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu zwingenden Vorschriften der nationalen oder internationalen Gesetzgebung zu stehen scheint, gilt dieser Teil und/oder diese Bestimmung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht vereinbart, und alle anderen Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben für beide Parteien in Kraft.

daCarbo AG, 10. Dezember 2019